Nennschluss
27. September 2025
Nenngeld
200,00 Euro;
30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne VGP/VPS)
Zahlungseingang bis spätestens 29.09.2025. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.