Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“
Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 12 Hunde.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld VJP:
70,- Euro für Mitglieder
90,- Euro für Nichtmitglieder
Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.:
30,- Euro
Nennschluss
29.03.2025