Landesgruppe Hessen
Eine Nennung ist nur möglich auf Formblatt 1 in der aktuellen Fassung mit einer Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes. Nennschluss jeweils 3 Wochen vor der Prüfung, eine frühzeitige Nennung wird empfohlen, da alle Prüfungen einer Begrenzung unterliegen. Bei einer Meldung zur VGP oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie mit einzureichen. Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen. Nenngeld ist Reugeld, keine Nennung nach Nennschluss! Treffpunkt und Uhrzeit der Prüfung werden dem Führer nach der Zulassung rechtzeitig mitgeteilt. Einwandfreies Schleppwild ist vom Führer mitzubringen. Am Prüfungstag sind dem Prüfungsleiter vorzulegen: gültiger Jagdschein des Führers, gültiger Impfpass, Original der Ahnentafel. Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung des JGHV, Prüfungsbedingungen entsprechend § 23 der Satzung des JGHV in der gültigen Fassung und ein vollständiger Impfschutz des Hundes (SHPPi plus Tollwut).
Die Zuchtschau Zulassungsbedingungen werden mit der Ausschreibung im März 2024 veröffentlicht oder auf Anfrage per Mail.
Nennungen für Bringtreue, Wasservortest und Zuchtschauen an Marion Pospisil, Dr.-Ruben-Rausing-Str. 31, 65239 Hochheim a.M., Tel. 06146/902885 und 0172/6101538; ; Bankverbindung auf Anfrage.
Nennungen für VJP, HZP, VGP an Thomas Fleck, Bahnhofstr. 49, 55437 Ockenheim, Tel. 06725-4561 und 0170-4733266, . Bankverbindung beim JGV Rhein-Nahe e.V.: Sparkasse Rhein-Nahe, IBAN: DE28 5605 0180 0000 2896 45, BIC: MALADE51KRE.
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