Nennschluss: 27. Januar 2024
Nenngeld: 50,00 Euro
Zahlungseingang bis spätestens 30.01.2024. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!