Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“
Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 6 Hunde.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld Btr.:
70,- Euro für Mitglieder
90,- Euro für Nichtmitglieder
Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.:
30,- Euro
Nennschluss
22.02.2025