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Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 8 Hunde.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld Btr:
70,- Euro für Mitglieder
90,- Euro für Nichtmitglieder
Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.:
30,- Euro
Nennschluss:
28.02.2026