Zusatzfächer BP §6 und §7 in Werne
(ohne Hasenspur)
Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“
Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 12 Hunde.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld HZP:
90,- Euro für Mitglieder
110,- Euro für Nichtmitglieder
Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.:
30,- Euro
Nennschluss:
23.08.2025
Zusatzfächer gem. BPO NRW zusätzliches Nenngeld: 30,- Euro