Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“
Zugelassen sind nur Pudelpointer.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld:
30,- Euro (inkl. Ente)
Nennschluss:
09.08.2025