Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“
Zugelassen, sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 6 Hunde.
Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen.
Nenngeld VGP:
120,- Euro für Mitglieder
140,- Euro für Nichtmitglieder
30,- Euro zusätzl. Für Verbeller/ Verweiser
Nenngeld für separate Zuchtschau/ F.u.H.:
30,- Euro
Nennschluss
20.09.2025