Nennschluss:
27. September 2024
Nenngeld:
200,00 Euro
30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne VGP/VPS)
50,00 Euro nur für Zusatzfächer Gehorsam BP
Zahlungseingang bis spätestens 30.09.2024. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.
Die Brauchbarkeit 2 findet nur bei genügend Nennungen statt – die Entscheidung diesbezüglich wird mit Nennschluß getroffen, Informationen diesbezüglich sind bitte beim Prüfungsleiter ein zu holen.
Für alle Prüfungen gilt:
Änderungen in den genannten Revieren können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen
Nennungen:
Die Meldung zur BP 2 (Nenngeld für BP 2 Euro 200,00) als auch für die Zusatzfächer Gehorsam (Nenngeld für Zusatzfächer Gehorsam Euro 50,00) bitte beim LJV-SH.de, Bestätigung belegen. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes
Vereinsmitglieder haben Vorrang.
Nenngeld:
Zahlung bei Abgabe der Nennung NUR per Überweisung auf das Prüfungskonto:
IBAN: DE24 2105 0170 0170 0678 88, BIC: NOLADE21KIE, Förde Sparkasse