Nennschluss: 17. März 2024
Nenngeld: 90,00 Euro; 30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne VJP)
Zahlungseingang bis spätestens 19.03.2023. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.