Nennschluss
16. März 2025
Nenngeld
90,00 Euro; 30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne VJP)
Zahlungseingang bis spätestens 17.03.2025. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.