Brauchbarkeitsprüfung Stöbern (BP III) in Giekau
Nennschluss 24. Januar 2026 Nenngeld 80,00 Euro Zahlungseingang bis spätestens 06.01.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!