VGP (ÜF), VPS – Zuchtschau/ Form.- und Haarbewertung in Werne
Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“Zugelassen, sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 6 Hunde. Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen. Nenngeld VGP: 120,- Euro für Mitglieder140,- Euro für Nichtmitglieder30,- Euro zusätzl. Für Verbeller/ Verweiser Nenngeld für separate Zuchtschau/ F.u.H.: 30,- Euro Nennschluss 20.09.2025