VJP und Zuchtschau (Form / Haarbewertung) um Werne
Es gelten die allgemein gültigen Nennungsbedingungen des JGHV, Details siehe Ausschreibung im „Jagdgebrauchshund“ und im Mitteilungsheft „der Pudelpointer“Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 12 Hunde.Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen. Nenngeld VJP: 70,- Euro für Mitglieder90,- Euro für Nichtmitglieder Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.: 30,- Euro Nennschluss 29.03.2025