Nennschluss 14. Februar 2026 Nenngeld 50,00 Euro Zahlungseingang bis spätestens 17.02.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 8 Hunde. Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen. Nenngeld Btr: 70,- Euro für Mitglieder 90,- Euro für Nichtmitglieder Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.: 30,- Euro Nennschluss: 28.02.2026
Bringtreue Prüfung, Mitgliederversammlung und Zuchtschau Mitgliederversammlung und Zuchtschau am 21.03.2026 Wo: Hotel & Restaurant „Zum Alten Feld“ Werner Straße 164, 59379 Selm Tel.: 02392/ 61223 Beginn: 13:00 Uhr Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Begrüßung und Totenehrung Zustimmung zum Protokoll der JHV 2025 Rückblicke zu den Suchen 2025 (VJP, HZP, VGP) […]
Nennschluss 07. März 2026 Nenngeld 90,00 Euro Zahlungseingang bis spätestens 13.03.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld! Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.