Nennschluss:
06. September 2024
Nenngeld:
130,00 Euro
30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne HZP)
Zahlungseingang:
bis spätestens 09.09.2024.
Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung findet im Rahmen der Edgar-Heyne-HZP statt.
Über zahlreiche Helfer bei der Ausrichtung dieser Prüfung würden wir uns freuen! Es gibt so einiges zu tun, und als Helfer ist man in erster Reihe am Geschehen. Interessenten melden sich bitte beim Obmann Petra Zsivanovits unter 016090207752 oder
Ihre Übernachtungsmöglichkeiten:
Infos der Landesgruppen zur HZP in Schleswig Hohlstein
Hessen:
Nennung bis spätestens 31.08.2024
Anmeldung kann nur durch die LG erfolgen