Nennschluss 07. März 2026 Nenngeld 90,00 Euro Zahlungseingang bis spätestens 13.03.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld! Haar- und Formwert-Beurteilung nur falls genug Anfragen vorliegen.
Zugelassen sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 12 Hunde. Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen. Nenngeld VJP: 70,- Euro für Mitglieder 90,- Euro für Nichtmitglieder Nenngeld separate Zuchtschau/ F.u.H.: 30,- Euro Nennschluss: 21.03.2026