Nennschluss 05. September 2026 Nenngeld 125,00 Euro HZP + Euro 50,00 Zusatzfächer Gehorsam BP 190,00 Euro BP I Zahlungseingang bis spätestens 11.09.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Zugelassen, sind nur eingetragene Vorstehhunde, max. 6 Hunde. Vorrangig für Mitglieder der LG Westfalen Nenngeld VGP: 120,- Euro für Mitglieder 140,- Euro für Nichtmitglieder 30,- Euro zusätzl. Für Verbeller/ Verweiser Nenngeld für separate Zuchtschau/ F.u.H.: 30,- Euro Nennschluss: 19.09.2026
Übernachtfährte Damwild gespritzt Zugelassen nur eingetragene Vorstehhunde Nenngeld: Euro 150,00 für MitgliederEuro 180,00 für Nichtmitglieder Nennschluss: 02.08.2026
Nennschluss 26. September 2026 Nenngeld 200,00 Euro 200,00 Euro BP II, 175,00 Euro VPS Zahlungseingang bis spätestens 02.10.2026 Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!